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   OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06   

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https://dejure.org/2006,3844
OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06 (https://dejure.org/2006,3844)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.07.2006 - 1 Verg 6/06 (https://dejure.org/2006,3844)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 1 Verg 6/06 (https://dejure.org/2006,3844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Anordnung anderer vorläufiger Maßnahmen als der Anordnung oder Verlängerung eines Zuschlagverbots vor dem Vergabesenat im Beschwerdeverfahren; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Doppelausschreibung; Voraussetzungen für die ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antrag auf Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB im Beschwerdeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 115 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 115 Abs. 3 Satz 1; VOB/A § 16
    Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren - zweites Vergabeverfahren; Doppelausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB bei Doppelausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung: Rechtsschutz gegen erneute Ausschreibung? (IBR 2006, 590)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 811
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06
    Der erkennende Senat verpflichtete die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 22. September 2005, 1 Verg 7/05 (= VergabeR 2005, 779 = ZfBR 2005, 834), die Wertung der Angebote unter Einbeziehung des Hauptangebots der Antragstellerin zu 1) sowie unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen des Senats zu wiederholen.
  • OLG Naumburg, 17.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06
    Für die vorliegende Entscheidung kann offen bleiben, ob in der doppelten Ausschreibung eines Bauauftrages, der insgesamt nur einmal erteilt werden soll, ein Verstoß gegen das Vergaberecht liegt und ob die vermeintlich verletzte Vorschrift Bieter schützenden Charakter trägt (vgl. hierzu Anm. Prieß VergabeR 2001, 399, 400; Kaiser NZBau 2002, 553; vgl. für den Bereich der Vergabe von Lieferungen und Leistungen auch: § 26 Nr. 5 VOL/A; für den Bereich der Vergabe freiberuflicher Leistungen: OLG Naumburg, Beschluss v. 17. Mai 2006, 1 Verg 3/06).
  • OLG Celle, 15.07.2004 - 13 Verg 11/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Einstweilige Anordnung des Beschwerdegerichts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2006 - 1 Verg 6/06
    Sie ist jedoch analog auch auf das Beschwerdeverfahren anwendbar (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15. Juli 2004, 13 Verg 11/04 = OLGR Celle 2005, 11, 12 = ZfBR 2004, 829 - nur Ls. - ebenso Kus in: Kulartz/ Kus/ Portz, Komm. z. GWB-Vergaberecht, 2006, § 115 Rn. 50; Byok/ Goodarzi WuW 2004, 1024, 1026 f.).
  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 5/21

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv unerwartet

    Im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht; in diesem gesonderten Nachprüfungsverfahren besteht sowohl die Möglichkeit der Auslösung bzw. Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots als auch diejenige der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zur vorläufigen Aussetzung des Vergabeverfahrens, und dies gegebenenfalls lange vor einer möglichen Zuschlagsreife (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006, Az.: 1 Verg 6/06, - zitiert nach juris -, Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Es kann insofern allerdings bereits dahinstehen, ob die Antragsgegnerin eine Dokumentation auf diese Weise nachholen konnte und welche beweisrechtlichen Konsequenzen sich anderenfalls ergäben (vgl. etwa für eine negative Beweiswirkung des [fehlenden] Inhaltes der Vergabeakte, die nicht ohne Weiteres beispielsweise durch Zeugenbeweis entkräftet werden könne, OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006, Az.: 9 Verg 2/06, - zitiert nach juris -, Rn. 31, und dem folgend Kapellmann/Messerschmidt-Schneider, VOB/Teil A und B, 7. Aufl., 2020, § 8 VgV Rn. 10, sowie Stein/Wolters, Gesteigerte Bewertungsanforderungen infolge der "Schulnoten-Rechtsprechung", NZBau 2020, 339/340, jeweils m. w. N.; dagegen [nur] für eine Beweislastumkehr OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006, Az.: 1 Verg 6/06, - zitiert nach juris -, Rn. 46 ff.).

  • OLG Rostock, 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

    Kulturstiftung - Wiederherstellung eines vergaberechtlichen Zuschlagsverbotes

    Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist ein konkretes formelles Vergabeverfahren, auf das sich die Eingriffsbefugnisse der Nachprüfungsinstanzen hinsichtlich der Maßnahmen der Vergabestelle beschränken; im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht (Anschluss an OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006, Az.: 1 Verg 6/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az.: 1 Verg 1/03).

    Im Falle einer parallelen Neuausschreibung der Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber kann der Bieter primären Rechtsschutz gegen einen damit einhergehenden vermeintlichen Vergaberechtsverstoß daher allein in einem Nachprüfungsverfahren erlangen, welches sich auf die zweite Ausschreibung bezieht; in diesem gesonderten Nachprüfungsverfahren besteht sowohl die Möglichkeit der Auslösung bzw. Wiederherstellung eines Zuschlagverbots als auch diejenige der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zur vorläufigen Aussetzung des Vergabeverfahrens, und dies gegebenenfalls lange vor einer möglichen Zuschlagsreife (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006, Az.: 1 Verg 6/06, - zitiert nach juris -, Rn. 15 ff. m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    Zu Recht weist das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 31. Juli 2007 - 1 Verg 6/06) darauf hin, dass Art. 2 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 effektive einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters verlangt.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 27/08

    Zur Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahrens - Unzulässigkeit eines

    Zu Recht weist das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 31. Juli 2007 - 1 Verg 6/06) darauf hin, dass Art. 2 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember s1989 effektive einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters verlangt.
  • VK Hessen, 07.03.2008 - 69d-VK-11/08

    Kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins

    Die Statthaftigkeit eines Antrags nach § 115 Abs. 3 GWB setzt zunächst voraus, dass ein Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006, 1 Verg 6/06, 1. VK Sachsen, Beschluss vom 04.03.2002, 1/SVK/019-02, 2. VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000, VK 2-38/00).

    Beschluss vom 31.07.2006.1 Verg 6/06).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

    Zu Recht weist das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 31. Juli 2007 - 1 Verg 6/06) darauf hin, dass Art. 2 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 effektive einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters verlangt.
  • OLG Naumburg, 09.08.2006 - 1 Verg 11/06

    Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen i.S.v. § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB im

    Der Antrag auf Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen nach § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB (analog) ist zulässig und insbesondere auch im Beschwerdeverfahren statthaft (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Juli 2006, Gesch.Nr.: 1 Verg 6/06).
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